Handelsregister · GnR 414

Registerinformationen

Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Hombruch-Barop eG · Amtsgericht Dortmund

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Hombruch-Barop eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Dortmund
Geschäftsanschrift
Luisengück 20, 44225 Dortmund

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 414
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Letzte Eintragung
10.01.2023
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Dirk Scheffler

Wuppertal

Vorstand

Patrick Varney

Dortmund

Prokurist(in)

Silke Herold

Dortmund

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Vorstand

Detlef Koßmann

Dortmund

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom Dezember 1896 zuletzt geändert am 18.06.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2006 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung) beschlossen. Das Statut wurde neu gefaßt.
  • Die Mitgliedersammlung vom 21. Mai 2008 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck u. Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 17 (Geschäftanteile u. Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung u. Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben u. Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand u. Aufsichtsrat), 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung u. Beschlußfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 36 (Auskunftsrecht), 41 (Verlustdeckung), 43 (Prüfung), 44 (Auflösung) und 45 (Verteilung des Vermögens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft).
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere die Änderung der Satzung in § 13 (Rechte der Mitglieder), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat), § 32 (Mitgliederversammlung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und § 44 (Prüfung) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen zu unterzeichnen.
  • Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzer oder bei Behinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladungen zur Mitgliederversammlung im Organ des Spitzenverbandes "Gemeinnütziges Wohnungswesen" veröffentlicht.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 14.01.1897 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2004.
  • Satzung Bl. 65 ff. des Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.