Handelsregister · GnR 416
Chronologischer Auszug
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Dortmund e. G. · Amtsgericht Dortmund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Dortmund eingetragene Genossenschaft b) Dortmund c) Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens übernehmen. Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen ausgeben. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bezirk der Stadt Dortmund. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 50 die Voraussetzungen. (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errrichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Sie soll ihre Geschäftstägitkeit so gestalten, dass ihre Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG gewährleistet ist. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Beschränkte Nach-Schußpflicht. Haftsumme: 650,00 Euro bzw. 1.271,29 DM Keine Erhöhung der Haftsumme bei Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Reinert, Erwin, Bochum Vorstand: Schmidt, Rudolf, Dortmund Vorstand: Derenthal, Hans-Dieter, Dortmund | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 30.04.1901 zuletzt geändert am 15.06.1999 b) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch eine der Mitgliedern zugehende schriftliche Einladung durch den Vorstand oder Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder durch eine einmalige Bekanntmachung in den Westfälischen Rundschau oder in den Ruhrnachrichten, Ausgabe Dortmund. Die sonstigen Bekanntmachungen werden in den Zeitschriften "Die Wohnungswirtschaft" veröffentlicht. | a) 23.03.2004 Raddatz b) Tag der ersten Eintragung: 03.06.1901 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2004. | |
| 2 | a) Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Dortmund e. G. b) Geschäftsanschrift: Neuer Graben 96, 44137 Dortmund c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlageri und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Sie soll ihre Geschäftstätigkeit so gestalten, dass die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr 10 KStG gewährleistet ist. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Beschränkte Nach-Schußpflicht. Haftsumme: 650,00 Euro Keine Erhöhung der Haftsumme bei Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 22.07.2009 Herrmann | ||
| 3 | b) Wohnort geändert und nicht mehr Vorstand: Reinert, Erwin, Witten, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bura, Thomas, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Vorstand: Schmidt, Rudolf, Dortmund, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Vorstand: Derenthal, Hans-Dieter, Dortmund, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 12.06.2012 Schmidt | ||||
| 4 | b) Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2017 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2017 mit der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 9431) durch Aufnahme verschmolzen. | a) 07.08.2017 Schmidt | ||||
| 5 | a) Die Mitgliederlversammlung vom 05.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 31 (Mitgliederversammlung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 43 (Prüfung der Genossenschaft, Prüfungsverband) beschlossen. | a) 30.09.2019 Schmidt | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Schmidt, Rudolf, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schulte, Bernhard, Datteln, *XX.XX.XXXX | a) 14.09.2020 Rose | ||||
| 7 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlageri und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen. | a) Die Mitgliederversammlungvom 25.08.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.10.2021 Schmidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.