Handelsregister · GnR 235

Chronologischer Auszug

Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte eG · Amtsgericht Hagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte
e.G.

b)
Schwerte

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortlich Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck). Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen: Vorstand
und Aufsichtsrat beschliessen gemäß §
28 die Voraussetzungen.
600,00 EUR (Haftsumme je
Geschäftsanteil)
Die Mitgliederversammlung kann
nach Auflösung der
Genossenschaft beschliessen,
dass die Mitglieder, soweit dies
erforderlich ist, zur Deckung
eines Fehlbetrages i.S. von § 87
a Abs. 1 GenG zu weiteren
Einzahlungen auf den
Geschäftsanteil verpflichtet sind,
sofern sie diesen noch nicht voll
eingezahlt haben. § 87 a Abs. 2
GenG weitere Zahlungen nach
dem Verhältnis ihrer
Geschäftsanteile zu leisten
haben. Ein Mitglied kann jedoch
zu weiteren Zahlungen nach §
87 a Abs. 2 GenG höchstens bis
zu dem Betrage in Anspruch
genommen werden, der dem
Gesamtbetrag seiner
Geschäftsanteile entspricht. Die
Mitglieder haften der
Genossenschaft mit dem
Geschäftsanteil. Sie haben
beschränkt auf die Haftsumme
Nachschüsse zur
Insolvenzmasse zu leisten. Bei
Übernahme weiterer Anteile tritt
eine Erhöhung der Haftsumme
nicht ein.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Brauer, Walter,
Verwaltungsangestellter, Schwerte-
Holzen
Vorstand:
Schwarze, Hans-Georg, Tiefbau-
Ingenieur, Schwerte-Holzen
Vorstand:
Tekhaus, Jürgen, Schwerte-Ergste
Vorstand:
Grobe, Ralf, Schwerte, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 17.12.1950 zuletzt geändert am
27.06.2001

b)
Bekanntmachungen werden unter der Firma
der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind
von einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft
mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu
unterzeichnen. Bekanntmachungen des
Aufsichtsrats werden unter Nennung des
Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei
Verhinderung von seinem Stellvertreter
unterzeichnet.
Bekanntmachungen werden in der
Westfälischen Rundschau und den
Ruhrnachrichten, Ausgabe Schwerte
veröffentlicht.
Sind Bekanntmachungen in dem in § 34 Abs.
2 bzw. im vorstehenden Absatz 2 genannten
Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in
einem vom Registergericht zu bestimmenden
Blatt veröffentlicht, bis die
Mitgliederversammlung ein anderes Blatt
bestimmt hat und eine entsprechende
Satzungsänderung in das
Genossenschaftsregister eingetragen ist.
a)
23.10.2003
Wilkesmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.02.1900
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Schwerte GnR 105) getreten.
Freigegeben am 23.10.2003.
Satzung
Bl. 290 SB

Beschluss
Bl. 187 SB
2b)
Ausgeschieden als
Vorstand:
Brauer, Walter,
Verwaltungsangestellter, Schwerte-
Holzen
Weiterhin
Vorstand:
Schwarze, Hans-Georg, Dipl.-
Bauingenieur, Schwerte-Holzen
a)
21.11.2003
Ahring

b)
Äderungen Vorstand aufgrund
Migrationsfehler von Amts
wegen berichtigt.
3a)
Firma geändert in:
Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte
eG

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck). Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen: Vorstand
und Aufsichtsrat beschliessen gemäß §
28 die Voraussetzungen.
a)
Die Generalversammlung vom 09.09.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr
die Änderung der Firma beschlossen.
Gleichzeitig wurden die §§ 2 (Gegenstand der
Genossenschaft) und 43
(Bekanntmachungen) geändert und die
Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
17.10.2008
Ahring

b)
Eintragung bzgl. der
Bekanntmachungsvorschriften
von Amts wegen gerötet.
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schwarze, Hans-Georg, Dipl.-
Bauingenieur, Schwerte-Holzen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Reinhold, Martina Christiane, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Theis, Birgit, Gevelsberg, *XX.XX.XXXX
a)
02.11.2011
Ahring
5c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften,
errichten, erwerben, vermitteln,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen,
Läden und Räume für Gewerbebetriebe,
soziale, wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2019
hat die Neufassung der Satzung beschlossen,
insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft).
a)
09.08.2019
Ahring
6b)
Bestellt als
Vorstand:
Floegel, Burkhard, Unna, *XX.XX.XXXX
a)
01.07.2020
Ahring
7b)
Nach Ergänzung des Geburtsdatums,
weiterhin:
Vorstand:
Tekhaus, Jürgen, Schwerte,
*XX.XX.XXXX
Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin:

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Reinhold, Martina Christiane, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
14.09.2020
Ahring
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Tekhaus, Jürgen, Schwerte,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Podchull, Lars, Lünen, *XX.XX.XXXX
a)
08.02.2023
Ahring

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.