Handelsregister · GnR 235
Chronologischer Auszug
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte eG · Amtsgericht Hagen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte e.G. b) Schwerte c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortlich Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen: Vorstand und Aufsichtsrat beschliessen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | 600,00 EUR (Haftsumme je Geschäftsanteil) Die Mitgliederversammlung kann nach Auflösung der Genossenschaft beschliessen, dass die Mitglieder, soweit dies erforderlich ist, zur Deckung eines Fehlbetrages i.S. von § 87 a Abs. 1 GenG zu weiteren Einzahlungen auf den Geschäftsanteil verpflichtet sind, sofern sie diesen noch nicht voll eingezahlt haben. § 87 a Abs. 2 GenG weitere Zahlungen nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu leisten haben. Ein Mitglied kann jedoch zu weiteren Zahlungen nach § 87 a Abs. 2 GenG höchstens bis zu dem Betrage in Anspruch genommen werden, der dem Gesamtbetrag seiner Geschäftsanteile entspricht. Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit dem Geschäftsanteil. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten. Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Brauer, Walter, Verwaltungsangestellter, Schwerte- Holzen Vorstand: Schwarze, Hans-Georg, Tiefbau- Ingenieur, Schwerte-Holzen Vorstand: Tekhaus, Jürgen, Schwerte-Ergste Vorstand: Grobe, Ralf, Schwerte, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 17.12.1950 zuletzt geändert am 27.06.2001 b) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrats werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen werden in der Westfälischen Rundschau und den Ruhrnachrichten, Ausgabe Schwerte veröffentlicht. Sind Bekanntmachungen in dem in § 34 Abs. 2 bzw. im vorstehenden Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Mitgliederversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. | a) 23.10.2003 Wilkesmann b) Tag der ersten Eintragung: 23.02.1900 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Schwerte GnR 105) getreten. Freigegeben am 23.10.2003. Satzung Bl. 290 SB Beschluss Bl. 187 SB | |
| 2 | b) Ausgeschieden als Vorstand: Brauer, Walter, Verwaltungsangestellter, Schwerte- Holzen Weiterhin Vorstand: Schwarze, Hans-Georg, Dipl.- Bauingenieur, Schwerte-Holzen | a) 21.11.2003 Ahring b) Äderungen Vorstand aufgrund Migrationsfehler von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 3 | a) Firma geändert in: Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte eG c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen: Vorstand und Aufsichtsrat beschliessen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Generalversammlung vom 09.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Gleichzeitig wurden die §§ 2 (Gegenstand der Genossenschaft) und 43 (Bekanntmachungen) geändert und die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 17.10.2008 Ahring b) Eintragung bzgl. der Bekanntmachungsvorschriften von Amts wegen gerötet. | |||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Schwarze, Hans-Georg, Dipl.- Bauingenieur, Schwerte-Holzen | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Reinhold, Martina Christiane, Schwerte, *XX.XX.XXXX Theis, Birgit, Gevelsberg, *XX.XX.XXXX | a) 02.11.2011 Ahring | |||
| 5 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). | a) 09.08.2019 Ahring | |||
| 6 | b) Bestellt als Vorstand: Floegel, Burkhard, Unna, *XX.XX.XXXX | a) 01.07.2020 Ahring | ||||
| 7 | b) Nach Ergänzung des Geburtsdatums, weiterhin: Vorstand: Tekhaus, Jürgen, Schwerte, *XX.XX.XXXX | Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Reinhold, Martina Christiane, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 14.09.2020 Ahring | |||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Tekhaus, Jürgen, Schwerte, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Podchull, Lars, Lünen, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2023 Ahring |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.