(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Käsler
Sulzbach
Vorstand
Günter Bettenbühl
Sulzbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.01.1947 zuletzt geändert am 24.04.2003
Die Generalversammlung vom 13.06.2018 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.09.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 19 (Organe), § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufsichtsrat), § 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Mitgliederversammlung), § 31 a (Digitale Teilnahme an der Präsenzversarnmlung), § 31 b (Digitale Mitgliederversammlung), § 31c (Mitgliederversammlung im digitalen und oder schriftlichen Verfahren), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 33a (Wahlen zum Aufsichtsrat), § 33b (Niederschrift), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 39 (Rücklagen), § 42 (Bekanntmachungen) und der Anlage zur Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Neues Statut Blatt 130 ff. Sonderband
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.