Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtimtglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Paul
Döbeln
Vorstand
Gordon Guido Oswald
Nossen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.01.1991 zuletzt geändert am 06.06.2001
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2004 hat die Änderung des § § 24 Abs. 1 und 2 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2006 hat die Änderung der §§ 21 Abs. 1 ( Vorstand ) und 22 Abs. 6 ( Leitung und Vertretung der Genossenschaft ) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 14.05.2008 hat die Änderung der §§ 2 Abs. 3 (Gegenstand), 28 j (gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat) und 35 Abs. 1 m (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 26.05.2016 hat die Änderung des § 24 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 08.06.2023 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in den §§ 2 ( Zweck und Gegenstand der Genossenschaft ) und 22 ( Leitung und Vertretung der Genossenschaft ) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluss der Generalversammlung vom 28. Januar 1991 erfolgte durch Satzungsänderung - auf der Grundlage GBl. Teil I Nr. 53 vom 15. August 1990 - die Umwandlung der Gemeinnützungen Wohnungsbaugenossenschaft Döbeln (s. Rat des Kreises Döbeln Reg.-Nr. 3/57) in eine eingetragene Genossenschaft.
Die Wohnungsgenossenschaft Waldheim eG mit dem Sitz in Waldheim (Amtsgericht Chemnitz GnR 100292) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2017 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 14.06.2017 sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 21.06.2017 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.12.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung SB II Blatt 263/284
Beschluss Bl. 288 SB
Beschlüsse Bl. 298 - 308 SB
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.08.2008 geändert durch §3 Ziffer 6 Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz (SächsGVBl. 2008 Seite 102) in Verbindung mit §1 Abs.2 Nr.2 Sächsisches Justizgesetz, §9 Nr.1 Sächsische Justizorganisationsverordnung; bisher Amtsgericht Leipzig, nunmehr Amtsgericht Chemnitz.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.