Handelsregister · GnR 312 HB
Chronologischer Auszug
Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere Zukunft" e.G. · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere Zukunft" e.G. b) Bremen c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilien-Wirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (4) Die "SCHÖNERE ZUKUNFT" e.G. will an der Gestaltung einer geordneten Umwelt und Sicherung mitmenschlicher Beziehungen im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken. In Übereinstimmung mit den Bemühungen der Kirche will die "SCHÖNERE ZUKUNFT" e.G. einen Beitrag zum sozialen Ausgleich unserer Gesellschaft leisten, in dem sie zu einer breitgesteuerten Vermögensbildung durch den Erwerb von Eigentum an Haus und Wohnung beiträgt. (5) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Stadtgemeinde Bremen. | Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 300,00 DM. | a) Der Vorstand besteht aus 3 Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. b) Vorstandsmitglied: 1. Lübbers, Bernhard, Destillateurmeister, Bremen Vorstandsmitglied: 2. Ellerhorst, Ralf, *XX.XX.XXXX, Bremen Vorstandsmitglied: 3. Schilmöller, Heinrich, *XX.XX.XXXX, Vechta | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am 20.03.1951. Letzte Neufassung des Statuts vom 26.05.1997 mit letzter Änderung vom 28.05.2001. | a) 08.11.2005 Stender, Britta b) Umgeschrieben von GnR 135 am 29.04.1968. Protokoll Bl. 429. Tag der ersten Eintragung 31.05.1929 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand 1. Lübbers, Bernhard Vorstandsmitglied: 4. Petry, Hendrik, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) 15.02.2006 Lieder, Stephanie | ||||
| 3 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die SCHÖNERE ZUKUNFT eG will an der Gestaltung einer gordneten Umwelt und Sicherung mitmenschlicher Beziehungen im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken. In Übereinstimmung mit den Bemühungen der christlichen Kirche will die SCHÖNERE ZUKUNFT eG einen Beitrag zum sozialen Ausgleich unserer Gesellschaft leisten. (3) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilien-Wirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt 160,00 EUR. Bei einer Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. | a) Die Satzung ist am 15.06.2009 geändert und neu gefasst. Dabei wurde geändert: Nachschusspflicht, Vorstand und Gegenstand. | a) 24.06.2010 Heisterhagen | |
| 4 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die SCHÖNERE ZUKUNFT eG will an der Gestaltung einer geordneten Umwelt und Sicherung mitmenschlicher Beziehungen im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken. In Übereinstimmung mit den Bemühungen der christlichen Kirche will die SCHÖNERE ZUKUNFT eG einen Beitrag zum sozialen Ausgleich unserer Gesellschaft leisten. (3) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | keine Nachschusspflicht | a) Die Satzung ist am 12.06.2018 insgesamt neugefasst, insbesondere geändert in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht). | a) 27.11.2018 Holldorf | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Ellerhorst, Ralf Vorstand: 5. Hampe, Fritz Ludwig, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) 09.04.2024 Schiffers |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.