Handelsregister · GnR 312 HB

Chronologischer Auszug

Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere Zukunft" e.G. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere
Zukunft" e.G.

b)
Bremen

c)
(1) Zweck der Genossenschaft
ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann
Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln und betreuen.
Sie kann alle im Bereich
der Wohnungs- und Immobilien-Wirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe,
soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
(4) Die "SCHÖNERE ZUKUNFT"
e.G. will an der Gestaltung einer geordneten Umwelt
und Sicherung mitmenschlicher Beziehungen im Sinne
einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken.
In Übereinstimmung mit den
Bemühungen der Kirche will
die "SCHÖNERE ZUKUNFT" e.G.
einen Beitrag zum sozialen
Ausgleich unserer Gesellschaft leisten, in dem sie
zu einer breitgesteuerten
Vermögensbildung durch den
Erwerb von Eigentum an Haus
und Wohnung beiträgt.
(5) Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt
sich auf die Stadtgemeinde
Bremen.
Die Haftsumme
für jeden Geschäftsanteil
beträgt 300,00
DM.
a)
Der Vorstand besteht aus 3 Personen.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Lübbers, Bernhard, Destillateurmeister, Bremen

Vorstandsmitglied:

2.
Ellerhorst, Ralf, *XX.XX.XXXX,
Bremen

Vorstandsmitglied:

3.
Schilmöller, Heinrich,
*XX.XX.XXXX, Vechta
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am
20.03.1951.

Letzte Neufassung des Statuts
vom 26.05.1997 mit letzter Änderung vom 28.05.2001.
a)
08.11.2005
Stender, Britta
b)
Umgeschrieben
von GnR 135 am
29.04.1968.
Protokoll Bl.
429.
Tag der ersten Eintragung
31.05.1929

Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Ausgeschieden: Vorstand
1. Lübbers, Bernhard

Vorstandsmitglied:
4.
Petry, Hendrik, *XX.XX.XXXX,
Bremen
a)
15.02.2006
Lieder, Stephanie
3c)
(1) Zweck der Genossenschaft
ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die SCHÖNERE ZUKUNFT eG
will an der Gestaltung einer
gordneten Umwelt und Sicherung mitmenschlicher Beziehungen im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken. In Übereinstimmung mit den Bemühungen der christlichen Kirche
will die SCHÖNERE ZUKUNFT eG
einen Beitrag zum sozialen
Ausgleich unserer Gesellschaft leisten.
(3) Die Genossenschaft kann
Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln und betreuen.
Sie kann alle im Bereich
der Wohnungs- und Immobilien-Wirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe,
soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen.
(4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
Die Nachschusspflicht der
Mitglieder
ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme
beträgt 160,00
EUR.
Bei einer Übernahme weiterer
Anteile tritt
eine Erhöhung
der Haftsumme
nicht ein.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
a)
Die Satzung ist am 15.06.2009
geändert und neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Nachschusspflicht, Vorstand und
Gegenstand.
a)
24.06.2010
Heisterhagen
4c)
(1) Zweck der Genossenschaft
ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die SCHÖNERE ZUKUNFT eG
will an der Gestaltung einer
geordneten Umwelt und Sicherung mitmenschlicher Beziehungen im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken. In Übereinstimmung mit den Bemühungen der christlichen Kirche
will die SCHÖNERE ZUKUNFT eG
einen Beitrag zum sozialen
Ausgleich unserer Gesellschaft leisten.
(3) Die Genossenschaft kann
Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und
betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden
und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen
und Dienstleistungen.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von
§ 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
keine Nachschusspflichta)
Die Satzung ist am 12.06.2018
insgesamt neugefasst, insbesondere geändert in den
§§ 2 (Zweck und Gegenstand
der Genossenschaft) und 19
(Ausschluss der Nachschusspflicht).
a)
27.11.2018
Holldorf
5b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Ellerhorst, Ralf

Vorstand:
5.
Hampe, Fritz Ludwig,
*XX.XX.XXXX, Bremen
a)
09.04.2024
Schiffers

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.