Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder vorrangig eine gute sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roselinde Hensel
Büdingen
Vorstand
Marion Irene Wiegand
Büdingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 21.11.1967 zuletzt geändert am 28.05.1990
Die Generalversammlung vom 20.06.2002 hat die Änderung des Statuts in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 15 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19 (Nachschusspflicht), § 20 (Organe), § 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), § 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Auskunftsrecht), § 40 (Gewinnverwendung) und zwei Begleitbeschlüsse beschlossen.
Die Generalversammlung vom 23.11.2011 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 21 (Vorstand) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 21.02.2024 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) und 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.05.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Blatt 318 Sonderband
Satzung Blatt 104 - 125 Bd. II Sonderband
Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Fall 10
Fall 14
Fall 15
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.