Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.04.1896 zuletzt geändert am 29.06.2001
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2008 hat Änderungen des Statuts beschossen in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 42 (Bekanntmachungen), § 43 (Prüfung) und § 44 (Auflösung). Ein neuer § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) ist in das Statut eingefügt. Die Nummerierung der bisherigen §§ 30-44 ist geändert in §§ 31-45.
Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2021 hat eine Änderung des Statuts insgesamt, insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen.
Insolvenz
Die Bekanntmachungen werden im Organ des Spitzenverbandes: "Gemeinnütziges Wohnungswesen" veröffentlicht.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.05.1896 Umgeschrieben in Karteiform von GnR 26 am 28.09.1967. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.11.2005.
Fall 4
Fall 6
Fall 7
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.