Handelsregister · GnR 580

Registerinformationen

Gemeinnützige Wassergenossenschaft Winzer eG · Amtsgericht Regensburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gemeinnützige Wassergenossenschaft Winzer eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Regensburg
Geschäftsanschrift
Nürnberger Str. 228, 93059 Regensburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 580
Gericht
Amtsgericht Regensburg
Letzte Eintragung
21.12.2021
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung der von der ehemaligen Gemeinde Winzer erbauten gemeindlichen Wasserleitungsanlagen in den teilen Ober- und Niederwinzer und Pfaffenstein sowie die Versorgung dieser Stadtteile mit Trink- und Nutzwasser.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Gerhard Winter

Regensburg

Vorstand

Walter Sterzl

Regensburg

Vorstand

Martin Scheubeck

Regensburg

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 09.03.1924 zuletzt geändert am 19.05.2001
  • Die Generalversammlung vom 29.10.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 35 (Versammlungsniederschrift), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und 46 (Bekanntmachung).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.10.1970. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 474ff.,512 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.