Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gabi Jordan
Bad Hersfeld
Vorstand
Klaus Völker
Bad Hersfeld
Vorstand
Kai-Uwe Müller
Bad Hersfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 27.03.1948 zuletzt geändert am 29.06.2001
Die Generalversammlung vom 18.05.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile) beschlossen. Der § 19 (Nachschusspflicht) wurde bereits durch Neufassung der Satzung vom 30.06.1990 geändert.
Daten des Statuts aus technischen Gründen ergänzt.
Die Generalversammlung vom 05.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) und § 44 (Auflösung) beschlossen.
Statut vom 27.03.1948
Die Generalversammlung vom 25.05.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 31 (Mitgliederversammlung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluß und die Gewinnverteilung) und § 43 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 14.06.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.03.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 155 - 161 Sonderband
Bzgl. § 19 (Nachschusspflicht) ergänzend und berichtigend eingetagen.
Fall 9 eingetragen in Ergänzung der Eintragung lfd. Nr.6
Fall 12
Fall 15
Fall 19
Die Genossenschaft hat mindestens drei Vorstandsmitglieder.
Fall 21
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.