(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung nach gemeinnützigen Grundsätzen. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftiche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Horst Schmieszek
Oberhausen
Vorstand
Walter Mendrina
Oberhausen
Vorstand
Jörg Buschmann
Oberhausen
Vorstand
Annette Unterberg
Oberhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 16.06.1921 zuletzt geändert am 09.04.2000
Durch die Mitgliederversammlung vom 29.03.2009 wurde das Statut vollständig neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnraum), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 43 (Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung:11.10.1921 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 104 des Amtsgerichts Oberhausen getreten.
Sdb.Bl. 152-153
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