Eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaffet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die Gesellschaft kann alle im Bereich des Städtbaus, der Wohnungswirtschaft und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, belasten und veräußern. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Sinne der Satzung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht us einer oder mehreren Personen. Besteht der Vorstand aus einer Person, vertritt diese die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Heinen
Mönchengladbach
Prokurist(in)
Susanne Reiß
Mönchengladbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Frank Meier
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.02.1926 zuletzt geändert am 31.08.2001
Die Hauptversammlung vom 22.12.2011 hat die Erweiterung der Satzung in § 17 (Jahresabschluss, Abschlusspüfung) um einen neuen Absatz 8 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 1, 2 (Einberufung des Aufsichtsrates) und in § 10 Abs. 2 (Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 26.08.2022 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Protokoll der Hauptversammlung), in § 18 (Rücklagen und Gewinnverwendung) und in § 20 (Bekanntmachung) sowie die Einfügung von § 21 (Gleichstellung) beschlossen; die bisherigen §§ 21 und 22 werden zu §§ 22 und 23.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 14.10.1966. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.07.2003.
Satzung Blatt 172 ff. Sonderband
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 25.08.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Rheydter Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 2085) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.