Die Behandlung von behinderten Kindern, insbesondere alle Fälle von praktischer Bildbarkeit, Verhaltensstörung, Lernbehinderungen, Mehrfachbehinderungen, geistige Behinderungen, eingestellte Epilepsien, und der Betrieb einer entsprechenden Unterstützungs- und Behandlungsstätte. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke und ist selbstlos tätig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Hans-Georg Gonnermann
Nidenstein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.03.1977 zuletzt geändert am 12.12.1995
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2003 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 26.075,88594 EUR, eine Herabsetzung um 575,88594 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 850,00 EUR auf 26.350,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
Außerdem wurden § 6 (Gesellschafterversammlung) geändert; § 10 (Kapitalerhöhung) wurde gestrichen..
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.07.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 122 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 134 ff. Sonderband
Blatt 110, 111 Sonderband
Fall 11
Fall 12
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 13
Fall 15
Fall 17
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.