Die Förderung ihrer Mitglieder durch ein Schulwesen in freier Trägerschaft, insbesondere den Betrieb eines Gymnasiums im Ganztagesbetrieb auf der Grundlage des Baden-Württembergischen Schulgesetzes sowie des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft mit zusätzlichen Lehrangeboten. Die Besonderheiten der Schulkonzeption liegen unter anderem in kleineren Klassen, individueller Förderung, zusätzlichen Wahl- und Wahlpflichtfächern, Flexibilität in Organisationsform und Methoden, besonderer Förderung von Hochbegabten und speziellen Begabungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wilhelm Ruckdeschel
Nürtingen
Vorstand
Yoka Kaup
Kirchentellinsfurt
Prokurist(in)
Timo Günter
Gärtringen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.08.2007.
Die Generalversammlung vom 13.03.2008 hat die Neufassung der Satzung und dabei insbesondere die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 10.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 23 (Zusammensetzung und Wahl), § 25 (Ausübung der Mitgliedsrechte) und § 29 (Gegenstände der Beschlussfassung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 03.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 18 Abs. 1 (Vorstand -Zusammensetzung und Dienstverhältnis) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vertretung) und § 29 (Gegenstände der Beschlussfassung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 16.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 36 (Geschäftsanteil) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 36 (Geschäftsanteil, Einzahlungen, gesetzliche Rücklage, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vertretung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 23.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Tod eines Mitglieds), § 21 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 22 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), § 23 (Zusammensetzung und Wahl), § 25 (Ausübung der Mitgliedsrechte) und § 36 (Geschäftsanteile, Einzahlungen, gesetzliche Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 34 (Protokoll), § 36 (Geschäftsanteil, Einzahlungen, gesetzliche Rücklage, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) und § 43 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.