(1) Zweck (gemeinnütziger Zweck) der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errrichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Sandrock
Sontra-Mitterode
Vorstand
Dirk Bachmann
Eschwege
Vorstand
Volker Throm
Eschwege
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genossenschaft hat mindestens 3 Vorstandsmitglieder.
Tag der ersten Eintragung: 04.03.1910 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluß Blatt 199-201 Sonderband II, Statut Blatt 202-216 Sonderband II, Eintragungsverfügung Blatt 36 Hauptband 4
Fall 10
Fall 11
Fall 15
Fall 17
Satzung
Statut vom 15.03.1932 zuletzt geändert am 25.09.2001
Die Migliederversammlung vom 30.06.2009 hat die Änderung der Satzung im ganzen insbesonders von § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens) § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), neu § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), bisheriger § 30: neu § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), bisheriger § 31: neu § 32 (Mitgliederversammlung), bisheriger § 32: neu § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), bisheriger § 33: neu § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), bisheriger § 34, neu § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), bisheriger § 35, neu § 36 (Mehrheitserfordernisse), bisheriger § 36, neu § 37 (Auskunftsrecht), bisheriger § 37: neu § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 38: neu § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), bisheriger § 39: neu § 40 (Rücklagen), bisheriger § 40: Neu § 41 (Gewinnverwendung), bisheriger § 41: neu § 42 (Verlustdeckung), bisheriger § 42: neu § 43 (Bekanntmachungen), bisheriger § 43: neu § 44 (Prüfung), bisheriger § 44, neu: § 45 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.