(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnung- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Müller
Marienheide
Vorstand
Ute Hartlieb
Gummersbach
Vorstand
Ramona Sandmann
Engelskirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 03.09.1948, zuletzt geändert am 24.10.1996.
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2002 hat unter Änderung des Gegenstandes eine Neufassung des Statuts beschlossen .
Die Mitgliederversammlung vom 09.12.2010 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (wohnliche Versorgung der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. Es wurde ein neuer § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) eingefügt. Die bisherigen §§ 30 bis 44 verschieben sich dadurch um +1. Weiter geändert wurden die bisherigen §§ 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung).
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde auch der Unternehmensgegenstand geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.11.1948
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 229 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 22.08.2002.
Statut Blatt 828 f. Hauptband II, Blatt 19 f. Sonderband.
Statut Bl. 154-167 Sdb.
Eintragung lfd. Nr.2, Spalte 3 gelöscht nach Aufhebung der Nachschusspflicht
Lfd. Nr. 6, Spalte 6 a) von Amts wegen berichtigt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.