(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ernst Schuster
Hadamar
Vorstand
Jürgen Wolf
Dornburg
Vorstand
Peter Bausch
Limburg-Eschhofen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genossenschaft hat mindestens drei Vorstandsmitglieder. Sie müssen Mitglieder der Genossenschaft sein.
Tag der ersten Eintragung: 12.07.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 9
Fall 11
Fall 13
Fall 14 Von Amts wegen gelöscht.(Fall 13)
Fall 16 Aus technischen Gründen Fall 11 berichtigt.
Fall 17 Aus technischen Gründen Fall 11 berichtigt.
Fall 19
Fall 21
Fall 22 Fall 21 berichtigt. Aufgrund eines Systemfehlers.
Fall 23
Fall 24
Fall 26
Satzung
Statut vom 08.12.1950 zuletzt geändert am 01.11.2001
Die Vertreterversammlung vom 21.06.2011 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 24.05.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 4 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 18.05.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 24, Abs. 1 (Der Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 19.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 18.11.2019 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), Abs.3, 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) Abs.5, 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresbeschlusses) Abs.4, 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) Abs.1 und 44 (Prüfung) Abs. 2 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 43 Abs. 2 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Verbleibt bei der Abwicklung ein Restvermögen, so ist es unter Berücksichtigung des Rechts über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen für Zwecke der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zu verwenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.