(1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf Hainburg. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jens Opacki
Hainburg
Vorstand
Heinz Seipel
Hainburg
Vorstand
Heike Hiltrud Salg
Seligenstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genossenschaft hat mindestens drei Vorstandsmitglieder.
Tag der ersten Eintragung: 29.08.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 189 f. Sonderband
Anmeldung Blatt 191 Sonderband III
Anmeldung Blatt 192 Sonderband
Anmeldung Blatt 200 Sonderband
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 17
Fall 18
Fall 20
Fall 21
Satzung
Statut vom 03.03.1949 zuletzt geändert am 13.11.2001
Die Generalversammlung vom 27.11.2007 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Recht auf wohnliche Versorgung), 15 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Eigenheimen), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Mehrheitserfordernisse) und 44 (Prüfung) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.11.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 4 (Gegenstand) und § 44 Abs. 1 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 13.10.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 5 (Eintrittsgeld), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 31 (Mitgliederversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) und 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) beschlossen. Weiterhin wurde § 39 (Verzinsung der Geschäftsguthaben) gestrichen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.