Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastuktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ingrid Bader
Eltville am Rhein
Vorstand
Ernst Müller
Oestrich-Winkel
Vorstand
Renate Pieper-Swoboda
Eltville
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft, indem sie der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des Vorstandes ihre Namensunterschrift beifügen.
Tag der ersten Eintragung: 26.08.1924 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Blatt 50 Sonderband
Anmeldung Blatt 67-68 Sonderband
Anmeldung Blatt 72 f. Sonderband
Fall 13
Fall 11
Fall 16
Fall 18
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 15.03.2013, lfd. Nr. 6 sowie Eintragung vom 04.04.2011, lfd. Nr. 5 berichtigt. Durch die Neufassung des Statuts vom 25.11.2009 ist die Nachschusspflicht der Mitglieder entfallen.
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 30.04.2014, lfd. Nr. 9, Spalte 3 berichtigt.
Satzung
Statut vom 21.08.1950 zuletzt geändert am 05.12.2000
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2004 hat eine Änderung des Status in § 19 Abs. 1 (Nachschusspflicht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 ( Kündigung der Mitgliedschaft ), 8 ( Übertragung Geschäftsguthaben ), 21 ( Vorstand ), 24 ( Aufsichtsrat ) beschlossen und § 30 ( Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern ) neu eingefügt. Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst.
Die Generalversammlung vom 25.11.2009 hat die Neufassung des Statuts, unter anderem die Änderung in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.