1. Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Beteiligungen sind zulässig. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrich Gross
Münster
Vorstand
Martin Conrad
Hofheim am Taunus
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Sie müssen Mitglieder der Genossenschaft sein.
Tag der ersten Eintragung: 14.08.1935 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 239-240 Sonderband
Fall 4
Fall 9
Fall 11
Fall 13
Fall 17
Fall 19
Fall 23
Fall 26
Fall 30
Satzung
Statut vom 10.03.1935 zuletzt geändert am 25.11.1994
Die Generalversammlung vom 16.05.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.11.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 17 Abs. 2 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und den Wegfall des § 44 Abs. 5 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 03.03.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Groß-Umstadt beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.