Handelsregister · GnR 190

Registerinformationen

Gemeinnützige Baugenossenschaft Cadolzburg eG · Amtsgericht Fürth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gemeinnützige Baugenossenschaft Cadolzburg eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Cadolzburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 190
Gericht
Amtsgericht Fürth
Letzte Eintragung
20.11.2020
Abrufstand
29.12.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Walter Jürgen Seiler

Cadolzburg

Vorstand

Karin Schöner

Cadolzburg

Vorstand

Jan Neuer

Cadolzburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 24.03.1949 zuletzt geändert am 08.02.1998
  • Die Generalversammlung vom 16.04.2016 mit Nachtrag vom 04.03.2017 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 ( Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 24 (Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Generalversammlung), § 32 (Einberufung Generalversammlung), § 33 (Leitung der Generalversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Generalversammlung), § 36 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 37 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), § 41 (Bekanntmachungen) und § 42 (Prüfung).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: . Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.