Handelsregister · GnR 786

Registerinformationen

Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf - Bille eG · Amtsgericht Hamburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf - Bille eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Hamburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 786
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
03.04.2023
Abrufstand
30.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die gute, sichere und sozial verantworbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder (gemeinnütziger Zwecke). (2) Die Genossenschaft errichtet, erwirbt und bewirtschaftet Kleinwohnungen. Sie errichtet und bewirtschaftet ferner Eigenheime und Kleinsiedlungen, die im Rahmen einer Kleinwohnung bleiben und zum Zwecke der Veräußerung hergestellt werden (im folgenden Erwerbshäuser genannt). Zum Zwecke der Veräußerung und Bewirtschaftung errichtet sie ferner Eigentumswohnungen, die im Rahmen einer Kleinwohnung bleiben. Sie fördert ihre Mitglieder dadurch, daß sie ihnen zu angemessenem Preis gesunde und geeignete Kleinwohnungen zur Nutzung und Erwerbshäuser und Eigentumswohnungen zu Eigentum überläßt. (3) Die Genossenschaft kann außerdem die Errichtung von Kleinwohnungen und Gewerberäumen betreuen und Kleinwohnungen und Gewerberäume verwalten, und zwar ausnahmsweise auch für Nichtmitglieder. Sie muß jedoch stets im Namen des Betreuten handeln und darf gegenüber Dritten selbst keinerlei Verpflichtungen eingehen. (4) Die Genossenschaft kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen wie Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale und wirtschaftliche oder kulturelle Einrichtungen schaffen. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. Die so geschaffenen Einrichtungen können ausnahmsweise auch von Nichtmitgliedern betrieben werden. (5) Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder weiter durch eine Spareinrichtung, in der von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne der Abgabenordnung Einlagen angenommen und Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) ausgegeben werden. (6) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist auf den Bezirk der Freien und Hansestadt Hamburg sowie auf die angrenzenden Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg beschränkt. (7) Die Genossenschaft darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Vermietungsgenossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Marko Lohmann

Holm

Vorstand

Markus Tanne

Hamburg

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Vorstand

Dietmar Ernst

Hamburg

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Statut vom 05.09.1948 zuletzt geändert am 20.06.2000
  • Die Vertreterversammlung vom 26.06.2007 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen.
  • Die Vertreterversammlung vom 17.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 27, 29, 32 und 33 und Artikel 1 der Wahlordnung beschlossen.
  • Die Wahlordnung ist Bestandteil der Satzung.
  • Die Vertreterversammlung vom 20.06.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 23 beschlossen.
  • Die Vertreterversammlung vom 14.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 29 beschlossen. Ferner wurden die Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 6a, 6b, 7, 8, 9, 10 und 11 der Wahlordnung geändert.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 31.01.1949
  • Ergänzung der Eintragung vom 29.08.2007

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrats vom Vorsitzer oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden im Hamburger Abendblatt veröffentlicht mit Ausnahme der offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung. Diese sind im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. (3) Sind Bekanntmachungen in dem in Abs. 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Vertreterversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. (4) Die Tagesordnung der Vertreterversammlung ist allen Mitgliedern durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Genossenschaft oder durch schriftliche Mitteilung bekanntzumachen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.