Handelsregister · GnR 149

Chronologischer Auszug

Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Klein-Auheim eG · Amtsgericht Hanau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinnützige Bau- und
Siedlungsgenossenschaft Klein-Auheim
eG

b)
Hanau

c)
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und soziale
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig. Sie kann
alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Vorstand:
Valina-Allo, Bärbel, Hanau,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Zimpel, Jörg, Hanau, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 13.06.1949 zuletzt geändert am
21.11.2000
a)
03.03.2004
Maatz

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.01.1950
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Aufgrund Migrationsfehlers
nacherfasst und ausgeschieden als
Vorstand:
Schnur, Klaus, Bankkaufmann, Hanau
a)
28.09.2007
Olewicz

b)
Fall 2
3c)
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Generalversammlung vom 25.08.2010 hat
die Neufassung der Satzung, insbesondere
die Änderung in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
01.11.2010
Weseloh

b)
Fall 6
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2018
hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft)
beschlossen.
a)
20.12.2018
Weseloh

b)
Fall 13

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.