(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. (4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Landkreis Osterode/Harz.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus Steffanowski
Herzberg am Harz
Vorstand
Andreas Wiens
Herzberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut neugefasst am 03.04.1965 zuletzt geändert am 11.05.2001
Die Generalversammlung vom 21.04.2006 hat eine Änderung des Statuts in § 13 (Rechte der Mitglieder), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 31 (Mitgliederversammlung), § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 43 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.03.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 11 (Ausschluss eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht der Mitgliederversammlung), 32 (Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 42 (Verlustdeckung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Statut Blatt 71 Sonderband I
Tag der ersten Eintragung: 05.04.1925 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.05.2006.
Statut Blatt 98 ff. Sonderband II
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