Handelsregister · HRA 18681
Chronologischer Auszug
Gemeindewerke Wendelstein Kommunalunternehmen · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gemeindewerke Wendelstein Kommunalunternehmen b) Wendelstein c) Dem Kommunalunternehmen werden nach Art. 89 Abs. 2 5 1 GO folgende Aufgaben übertragen: a) die Versorgung mit Strom und Gas im Rahmen von Art. 87 Abs. 2 GO, b) die Versorgung des Gemeindegebiets mit Fernwärme, c) die Versorgung des Gemeindegebiets mit Wasser und Breitband, soweit für die Versorgung mit Wasser keine Mitgliedschaft des Marktes Wendelstein in einem Zweckverband besteht, d) die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtungen des Marktes Wendelstein und die Straßenreinigungsanstalt des Marktes Wendelstein, insbesondere Erlass und Vollzug von Abgabenbescheiden. Darüber hinaus ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen Aufgabe des Kommunalunternehmens. Hierzu gehört im Rahmen des Gesetzes auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen gem. Art. 89 Abs. 1 Satz 2 GO an anderen Unternehmen beteiligten, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die für eine Beteiligung des Marktes geltenden Bestimmungen des Art. 87 Abs. 1 i.V. mit Abs. 3 GO entsprechend angewendet werden und die Haftung des Kommunalunternehmens analog Art. 92 Abs. 1 Nr. 3 GO auf einen der Leistungsfähigkeit des Unternehmens angemessenen Betrag begrenzt wird. | a) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. b) Vorstand: Wild, Herbert, Feucht, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Wieser, Ulrike, Wendelstein, *XX.XX.XXXX Ziegler, Bernd, Schwabach, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts. b) Entstanden durch Umwandlung des Eigenbetriebes der Gemeindewerke Wendelstein, mit dem Sitz in Wendelstein (Amtsgericht Amtsgericht Nürnberg HRA 12090) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach Art. 89 GO. | a) 26.08.2019 Peschel |
| 2 | Personendaten geändert, nun: Einzelprokura: Wieser, Ulrike, Wendelstein, *XX.XX.XXXX | a) 05.09.2019 Peschel | |||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Wild, Herbert, Feucht, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dollinger, Matthias, Weißenburg i.Bay., *XX.XX.XXXX | a) 05.01.2021 Peschel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.