Handelsregister · HRA 18681

Chronologischer Auszug

Gemeindewerke Wendelstein Kommunalunternehmen · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeindewerke Wendelstein
Kommunalunternehmen

b)
Wendelstein

c)
Dem Kommunalunternehmen werden nach
Art. 89 Abs. 2 5 1 GO folgende Aufgaben
übertragen:
a) die Versorgung mit Strom und Gas im
Rahmen von Art. 87 Abs. 2 GO,
b) die Versorgung des Gemeindegebiets mit
Fernwärme,
c) die Versorgung des Gemeindegebiets mit
Wasser und Breitband, soweit für die
Versorgung mit Wasser keine Mitgliedschaft
des Marktes Wendelstein in einem
Zweckverband besteht,
d) die Erhebung der Benutzungsgebühren für
die Entwässerungseinrichtungen des Marktes
Wendelstein und die Straßenreinigungsanstalt
des Marktes Wendelstein, insbesondere
Erlass und Vollzug von Abgabenbescheiden.
Darüber hinaus ist das Halten und Verwalten
von Beteiligungen Aufgabe des
Kommunalunternehmens. Hierzu gehört im
Rahmen des Gesetzes auch die Errichtung und
Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben,
die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen gem. Art. 89 Abs. 1
Satz 2 GO an anderen Unternehmen
beteiligten, wenn das dem
Unternehmenszweck dient.
Dabei ist sicherzustellen, dass die für eine
Beteiligung des Marktes geltenden
Bestimmungen des Art. 87 Abs. 1 i.V. mit Abs.
3 GO entsprechend angewendet werden und
die Haftung des Kommunalunternehmens
analog Art. 92 Abs. 1 Nr. 3 GO auf einen der
Leistungsfähigkeit des Unternehmens
angemessenen Betrag begrenzt wird.
a)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.
Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen
nach außen.

b)
Vorstand:
Wild, Herbert, Feucht, *XX.XX.XXXX
Einzelprokura:
Wieser, Ulrike, Wendelstein, *XX.XX.XXXX
Ziegler, Bernd, Schwabach, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts.

b)
Entstanden durch Umwandlung des Eigenbetriebes der
Gemeindewerke Wendelstein, mit dem Sitz in Wendelstein
(Amtsgericht Amtsgericht Nürnberg HRA 12090) im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge nach Art. 89 GO.
a)
26.08.2019
Peschel
2Personendaten geändert, nun:

Einzelprokura:
Wieser, Ulrike, Wendelstein, *XX.XX.XXXX
a)
05.09.2019
Peschel
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Wild, Herbert, Feucht, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Dollinger, Matthias, Weißenburg i.Bay., *XX.XX.XXXX
a)
05.01.2021
Peschel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.