Der Betrieb und die Unterhaltung des Energie- und des Wasserversorgungsnetzes sowie der Wasserversorgung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sebastian Greiber
Wadgassen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Sandra Hill
Wadgassen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wasserwerk Wadgassen GmbH & Co.KG, Wadgassen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 8812) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008.
Freitext
Zu lfd. Nr. 1 Sp. 3), Eintragung vom 05.12.2008, entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigend eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Zwischen der Gesellschaft und der Bäderbetrieb Wadgassen GmbH, Wadgassen (HRB 17471) als herrschender Gesellschaft ist am 12.10.2009 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 05.11.2009 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen.
Satzung
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderungen in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital der Gesellschaft), 10 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügen von §§ 6 (Wirtschaftsplan, Finanzplan), 7 (Jahresabschluss) und 8 (Besondere Prüfungsrechte), Umnummerierung der folgenden Bestimmungen und Änderung von §§ 10 (Gesellschafterversammlung) und 12 (Aufgaben des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.