Handelsregister · HRA 9672 HL

Chronologischer Auszug

Gemeindewerke Malente - Anstalt des öffentlichen Rechts · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeindewerke Malente - Anstalt
des öffentlichen Rechts

b)
Sitz/Niederlassung:
Bad Malente

Geschäftsanschrift:
Neversfelder Straße 12, 23714
Bad Malente

c)
a. die Wasserversorgung (alle
Wertschöpfungsstufen von der
Beschaffung bis zum Vertrieb)
b. die Energieversorgung mit dem
Tätigkeitsfeldern Netzbetrieb
(Strom) sowie Beteiligung an einer Ausschreibug der Konzession
(Gas).
Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der
Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften,
Unternehmensgemeinschaften und
die Errichtung, Betriebsführung
und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, welche die Aufgaben des Kommunalunternehmens
fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. Zur Förderung ihrer
Aufgaben kann sich die Anstalt an
anderen Unternehmen beteiligen,
wenn das dem eigenen Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag
begrenzt ist.
a)
Der Vorstand besteht aus einer Person
und vertritt gerichtlich und außergerichtlich allein.

b)
Vorstand:

1.
Lüdemann, Mario, *XX.XX.XXXX, Malente
a)
Anstalt öffentlichen Rechts

Satzung vom 01.01.2020
a)
24.02.2020
Bender

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.