Handelsregister · HRA 9011 KI

Chronologischer Auszug

Gemeindewerke Hohenwestedt Kommunalservice · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeindewerke Hohenwestedt
Kommunalservice

b)
Sitz/Niederlassung:
Hohenwestedt

c)
Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet; Betrieb des kommunalen Bauhofs.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt,
andere Gemeinden bzw. in anderen Gemeinden zu versorgen und
weitere Dienstleistungen anzubieten.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt,
den Erwerb, die Erschließung und
den Verkauf von Grundstücken
aller Art vorzunehmen und entsprechend Grundstücksverkehr, verpachtung und -verwaltung zu
betreiben. Dazu zählt auch hoheitliche Wirtschaftsförderung.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt,
Leerrohrnetze und Glasfasernetzte
zu erstellen bzw. zu erwerben und
zu verpachten.
a)
Der Eigenbetrieb wird durch den
Werkleiter allein vertreten.

b)
Vorstand:

1.
Fischer, Kay, *XX.XX.XXXX, Hohenwestedt
a)
Kommunaler Eigenbetrieb nach § 33 HGB
a)
11.05.2015
Fritsche
2c)
Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet; Betrieb des kommunalen Bauhofs.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt,
andere Gemeinden bzw. in anderen Gemeinden zu versorgen und
weitere Dienstleistungen anzubieten.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt,
den Erwerb, die Erschließung und
den Verkauf von Grundstücken
aller Art vorzunehmen und entsprechend Grundstücksverkehr, verpachtung und -verwaltung zu
betreiben. Dazu zählt auch hoheitliche Wirtschaftsförderung.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt,
Leerrohrnetze und Glasfasernetzte
zu erstellen bzw. zu erwerben und
zu verpachten.
Der Eigenbetrieb betreibt das
Freibad Hohenwestedt.
a)
Satzung vom 25.03.2015

Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenwestedt vom 26.04.2017 in §
1 (Gegenstand) geändert.
a)
03.01.2018
Wendt
3c)
Durchführung der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie
Betrieb des Bauhofs und des Freibads der Gemeinde.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt, in
anderen Gemeinden Ver- und Entsorgung durchzuführen und weitere Dienstleistungen anzubieten.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt,
den Erwerb, die Erschließung und
den Verkauf von Grundstücken
aller Art vorzunehmen und entsprechend Grundstücksverkehr, verpachtung und -verwaltung zu
betreiben.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt,
Wärmenetze und Glasfasernetze
zu erstellen beziehungsweise zu
erwerben und zu verpachten.
a)
Der Eigenbetrieb hat zwei Werkleiter, die den Eigenbetrieb jeweils allein vertreten.

b)
Werkleiter:

2.
Petersen, Tim, *XX.XX.XXXX, Hohenwestedt

Änderung zu Nr. 1:
Werkleiter:

Fischer, Kay, *XX.XX.XXXX, Hohenwestedt
a)
Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenwestedt vom 04.04.2023 insgesamt neu gefasst. Insbesondere ist § 1 (Gegenstand
des Eigenbetriebes) und § 4 (Werkleitung) geändert.
a)
01.08.2023
Skirde

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.