Die Entsorgung der Abwässer und die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser im Gemeindegebiet Hofbieber sicherzustellen. Außerdem werden dem Eigenbetrieb die Aufgaben der Baulanderschließung in der Gemeinde Hofbieber übertragen. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Vertretung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Sonstige(r) Vertreter(in)
Georg Kling
Hofbieber
Sonstige(r) Vertreter(in)
Martin Reinhard
Hofbieber
Vorstand
Eugen Frohnapfel
Hofbieber
Vorstand
Karl-Otto Henkel
Hofbieber
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Gemeinde Hofbieber
Satzung
Satzung vom 20.12.1994 zuletzt geändert am 19.12.1995
Durch Beschluß der Gemeindevertretung vom 05.09.2007 wurde die Eigenbetriebssatzung neu gefasst, insbesondere wurde der Gegenstand in § 1 Abs. 2 erweitert.
Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.02.2011 wurde § 4 (Betriebsleitung) der Eigenbetriebssatzung geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.02.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.