Handelsregister · HRA 2474

Registerinformationen

Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn · Amtsgericht Kaiserslautern

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gemeindewerke Enkenbach-AIsenborn
Rechtsform
sonstige juristische Person, die im Handelsregister Abteilung A eingetragen ist (Auffangtatbestand Justiz)
Sitz
Enkenbach-AIsenborn
Geschäftsanschrift
Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 2474
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Letzte Eintragung
17.10.2024
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Das Wasserwerk, das Elektrizitätswerk und die Wärmeversorgung sind zu einem Eigenbetrieb verbunden und werden nach der Eigenbetriebsverordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. 2. Zweck des Eigenbetriebes ist es, a) die Versorgung im Gemeindegebiet mit Trink- und Brauchwasser, sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke, b) die Versorgung im Gemeindegebiet mit elektrischer Energie sicherzustellen, c) und die Versorgung mit Wärme für verschiedene Objekte, die vom Ortsgemeinderat bestimmt werden, vorzunehmen. 3. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB

Thorsten Kruska

Kaiserslautern

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Kommunaler Eigenbetrieb der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 01.02.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 2474 Kai getreten. Freigegeben am 07.09.2005.
  • Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: lfd Nr. 1 Sp. 5a) Eintragung vom 07.09.2005 berichtigt.
  • Bl. 25, 26 SB
  • Bl. 27-32 SB
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 8

Satzung

  • Satzung neugefasst am 15.12.2004
  • Der Gemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat am 23.11.2005 eine Änderung der Betriebssatzung in § 3 (Stammkaital) beschlossen, die am 01.12.2005 in Kraft getreten ist.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.