Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sicherzustellen, Dienstleistungen für die Gemeindeverwaltung, Unternehmen sowie sonstige Dritte bereitzustellen sowie die Erzeugung von Energie.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mathias Schäfer
Lich
Vorstand
Michael Thelen
Reiskirchen
Betriebsleiter(in)
Sebastian Kadner
Langgöns
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck
Satzung
Satzung vom 18.04.1989
Die Gemeindevertretung vom 15.12.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Gemeindevertretung vom 29.11.2013 hat die Änderung der Satzung in Artikel 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.07.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Betriebsleiter vertreten die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Gemeindevertretung obliegen. Die Vertretung erfolgt durch den 1. Betriebsleiter oder bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung durch den 2. Betriebsleiter und bei dessen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung durch einen vom Gemeindevorstand besonders hierfür bestellten Stellvertreter. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie vom 1. Betriebsleiter oder vom 2. Betriebsleiter abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstands handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehen sind (§ 71 HGO).
Anmeldung Blatt 29 Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
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