Die Gemeinde Budenheim überträgt der Anstalt nach § 86 a Abs. 3 Gem0 die Wasserversorgung, die Elektrizitätsversorgung, die Abwasserbeseitigung, den gesamten Bauhof und alle Bauhof-Aufgaben sowie das Hallenbad.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand sind der Vorsitzende und das weitere Vorstandsmitglied. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Grieser
Mainz
Vorstand
Andreas Reinhold Weil
Budenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Anstalt des öffentlichen Rechts.
Satzung vom 13.12.2006.
Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 16.08.2018 ist die Satzung in § 5 (Vorstand) und § 7 (Aufgaben des Verwaltungsrats) geändert.
Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 23.04.2020 ist die Satzung in § 2 Abs. 1 Ziffer 4 (Aufgaben) geändert. § 3 (Kompetenzen der Anstalt) Abs. 3 ist ersatzlos gestrichen worden; § 3 Abs. 4 ist nunmehr Abs. 3. Nach § 10 (Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Vermögensverwaltung und Prüfung) ist ein § 10 a (Finanzierung Bauhof) eingefügt worden.
Freitext
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.