Handelsregister · VR 140134

Chronologischer Auszug

GemeindeJugendRing Nordstemmen e.V. · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeindejugendring Nordstemmen e.V.

b)
Nordstemmen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, seine Stellvertreter (zwei gleichberechtigte
2. Vorsitzende).
Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.
Geschäftsführender Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, seine Stellvertreter und der Kassenwart.

b)
Erster Vorsitzender:
Arlt, Andreas, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Wollschläger, Martina, Elze, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Netenjakob, Kornelia, Nordstemmen, *XX.XX.XXXX
Kassenführer:
Wünsche, Ute, Nordstemmen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 20.05.1998
zuletzt geändert am 12.11.2003
a)
09.10.2006
Dorfmüller

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.07.1998
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.10.2006.
2a)
Name geändert, nun:
GemeindeJugendRing Nordstemmen e.V.
a)
Vorstand nach § 26 BGB sind die/der 1. Vorsitzende und
zwei gleichberechtigte 2. Vorsitzende.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Nicht mehr vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied
als
Kassenführer:
Wünsche, Ute, Nordstemmen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.04./03.07.2008 hat die Änderung und Neufassung der
Satzung beschlossen. Der Vereinsname und die Allgemeine Vertretungsregelung sind
geändert.
a)
05.02.2009
Frölich

b)
Satzung Bl. 102ff
3b)
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Wollschläger, Martina, Elze, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
zweite Vorsitzende:
Kramer, Annika, Nordstemmen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Vorstand) beschlossen.
a)
12.06.2017
Kratzberg

b)
Fall 3
Beschluss Blatt 132 - 144 sowie
Blatt 168 - 173 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.