Handelsregister · VR 140134
Chronologischer Auszug
GemeindeJugendRing Nordstemmen e.V. · Amtsgericht Hildesheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gemeindejugendring Nordstemmen e.V. b) Nordstemmen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, seine Stellvertreter (zwei gleichberechtigte 2. Vorsitzende). Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Geschäftsführender Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, seine Stellvertreter und der Kassenwart. b) Erster Vorsitzender: Arlt, Andreas, Hildesheim, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Wollschläger, Martina, Elze, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Netenjakob, Kornelia, Nordstemmen, *XX.XX.XXXX Kassenführer: Wünsche, Ute, Nordstemmen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 20.05.1998 zuletzt geändert am 12.11.2003 | a) 09.10.2006 Dorfmüller b) Tag der ersten Eintragung: 01.07.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2006. |
| 2 | a) Name geändert, nun: GemeindeJugendRing Nordstemmen e.V. | a) Vorstand nach § 26 BGB sind die/der 1. Vorsitzende und zwei gleichberechtigte 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied als Kassenführer: Wünsche, Ute, Nordstemmen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.04./03.07.2008 hat die Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen. Der Vereinsname und die Allgemeine Vertretungsregelung sind geändert. | a) 05.02.2009 Frölich b) Satzung Bl. 102ff |
| 3 | b) Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Wollschläger, Martina, Elze, *XX.XX.XXXX Gewählt als zweite Vorsitzende: Kramer, Annika, Nordstemmen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen. | a) 12.06.2017 Kratzberg b) Fall 3 Beschluss Blatt 132 - 144 sowie Blatt 168 - 173 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.