Handelsregister · VR 3102
Chronologischer Auszug
Gemeindefeuerwehrverein Dahmen e.V. · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gemeindefeuerwehrverein Dahmen e.V. b) Dahmen | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und dem 1. Stellvertreter oder dem 2. Stellvertreter. b) Vorsitzender: Jackstädt, Gerhard, Dahmen, *XX.XX.XXXX 1. Stellvertreter: Wassenhoven, Hubert, Dahmen, *XX.XX.XXXX 2. Stellvertreter: Klick, Gerald, Dahmen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 05.03.2001. | a) 21.03.2018 Elster b) Fall 1 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.03.2018. Tag der ersten Eintragung: 25.09.2001 Zuständigkeit des Registergerichts gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018 geändert. Bisher Amtsgericht Güstrow VR 498, nunmehr Amtsgericht Rostock. |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr Vorstand: Jackstädt, Gerhard, Dahmen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Wassenhoven, Hubert, Dahmen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Klick, Gerald, Dahmen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Mahlke, Christian, Dahmen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Künkel, Christoph, Dahmen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Beiersdorf, Frank, Dahmen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.09.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 14.03.2022 Peter b) Fall 2 Protokoll Bl. 23-24 SB Satzung Bl. 25-29 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.