Handelsregister · VR 140598

Registerinformationen

Gemeinde Neues Leben e. V. · Amtsgericht Osnabrück

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gemeinde Neues Leben e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bramsche

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 140598
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
24.02.2020
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andreas Morasch

Bramsche

Vorstand

Nikolaj Kelm

Bramsche

Vorstand

Georg Lichtner

Bramsche

Vorstand

Tobias Kelm

Ankum

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Gemeindeleiter vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
  • Satzung Blatt 4-7, 13 der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 21.09.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.10.2006.
  • Beschluss Blatt 21 der Akten
  • Satzung Blätter 54 - 58 der Akten
  • Satzung Blatt 70-72 der Akten

Satzung

  • Satzung vom 01.06.2006 zuletzt geändert am 22.08.2006
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Haushalt der Gemeinde) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Namensänderung sowie § 2 (Zweck der Gemeinde) beschlossen; ein neuer § 3 (nun: Verhältnis zum Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR) wurde eingeführt und damit wurde die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen entsprechend verschoben; außerdem wurden die nunmehr nach neuer Nummierung folgenden Paragraphen geändert: § 4 (vormals § 3: Mitgliedschaft), § 7 (vormals § 6: Gemeindevorstand), § 10 (vormals § 9: Haushalt der Gemeinde) und § 11 (vormals § 10: Auflösung und Anfallberechtigung).
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2020 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Gemeindevorstand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.