Vorstand im Sinne des § 26 BGB: es vertreten mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitglieder, jeweils einzelvertretungsberechtigt, darunter der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer, der Organisator. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder, erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lilembo Dumba
Mönchengladbach
Vorstand
Ablavie Enyonam Elewove
Mönchengladbach
Vorstand
Jonathan Boele
Mönchengladbach
Vorstand
Rebecca Boele
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 01.12.2012.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.