Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden/Stellvertreter, den ersten Kassierer, den zweiten Kassierer/Stellvertreter und den Organisator/Protokollführer vertreten. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, ansonsten erfolgt die Vertretung durtch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Fall 2
Satzung Bl. 17 ff. d.A.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 23.07.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 27.12.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Eintragung) und 2 (Zweck/Aufgaben des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.