Handelsregister · VR 340504
Chronologischer Auszug
Gemeinde der offenen Tür Nagold e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gemeinde der offenen Tür Nagold e.V. b) Nagold | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Hauptpastor der Gemeinde, dem ersten Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. b) Hauptpastor/1. Vorsitzender: Walz, Peter, Ebhausen, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Aldinger, Achim, Nagold, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 16.05.2012 zuletzt geändert am 13.11.2014 | a) 03.03.2015 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 24.01.2013 Satzung: Sonderband Blatt 4 - 9, 26 - 32 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Funktionsbezeichnung geändert bei 1. Vorsitzender: Walz, Peter, Ebhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Kubitzek, Markus, Wildberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: stellvertretender Vorsitzender: Aldinger, Achim, Nagold, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand), § 11 (Aufgaben des Vorstands) und § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 01.03.2022 Reusch b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 38 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.