Handelsregister · VR 8037

Chronologischer Auszug

GELBER RING, Verein von Opfern deutscher Banken · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GELBER RING, Verein von Opfern deutscher Banken

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00
DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu schriftlich erteilt ist. Solange ein Beirat nicht besteht, entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind.
Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Weg gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu
der zu beschließenden Regelung erklären.

b)
Vorsitzender:

1.
Matthes, Jürgen F., Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Schütz, Horst, Berlin

Schatzmeister:

3.
Gröhling, Horst, Berlin

Schriftführer:

4.
Prinz, Siegfried, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 01.08.1984 mit Änderung vom 23.02.1985
a)
09.10.2006
Fiedler-Kurowski
b)
Satzung Bl.
21-32
Beschluss Bl. 59

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.