die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und die gewerbliche Vermittlung von Arbeitnehmern und die Übernahme und Durchführung von Werkverträgen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heinz-Martin Gehrke
Duisburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Bülent Bilge
Duisburg
Einzelprokura Prokurist(in)
Klaus Fries
Bottrop
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.02.1997 zuletzt geändert am 23.03.1998
Die Gesellschafterversammlung hat am 8. Mai 2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Durch die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 Abs. (1) (Gegenstand), 9 Abs. (2) S. 2 und 3 (Gesellschafterversammlung) geändert worden.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 29.04.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SB Bl. 14-29
SB Bl. 30-47
SB Bl. 48-63
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