Handelsregister · VR 470472

Chronologischer Auszug

Gehörlosenverein Ortenau Offenburg 1931 e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gehörlosenverein Ortenau Offenburg e.V.

b)
Offenburg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.
Die Vorsitzenden sind zu Verfügungen aus dem
Vereinsvermögen bis zu einem Wert von 250,00 Euro im
Einzelfalle befugt.
a)
Verein
Satzung vom 19.05.1985 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 18.09.2011.
a)
25.02.2014
Sohnrey

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
25.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.07.1985
Satzung:
AS. 203 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt. Die Vorsitzenden sind zu
Verfügungen aus dem Vereinsvermögen bis zu einem
Wert von 250,00 Euro befugt.

b)
1. Vorsitzender:
Bleicher, Klaus, Neuried, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Dieterle, Werner, Wolfach, *XX.XX.XXXX
a)
26.05.2017
Amann
3b)
Nun bestellt als
2. Vorsitzender:
Bleicher, Klaus, Neuried, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Dieterle-Schönstein, Antje, Wolfach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Dieterle, Werner, Wolfach, *XX.XX.XXXX
a)
11.07.2019
Mertens
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins), § 3 (Mittel des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der
Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 8 (Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) und § 10
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
11.12.2019
Mertens

b)
Geänderte Satzung:
Band I
Blatt 305 ff.
5a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Gehörlosenverein Ortenau Offenburg 1931 e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.

Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
a)
15.01.2020
Mertens

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.