Handelsregister · VR 2393

Chronologischer Auszug

Gehörlosenverein Münster 1913 e.V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gehörlosen-Verein Münster 1913

b)
Münster
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt. Neben dem geschäftsführenden
Vorstand verfügt der Verein über einen sich aus sieben
weiteren Mitgliedern zusammensetzenden erweiterten
Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand ist insoweit in
seiner Vertretungsmacht beschränkt, als er zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1.000,-- DM der Zustimmung des erweiterten Vorstandes
bedarf.

b)
1. Vorsitzender:
Katzer, Klaus, Tischler, Münster
1. Schriftführer:
Hoffmann, Klaus-Peter, Dipl.-Sozialpädagoge, Münster
1. Kassierer:
Weikamp, Udo, Telgte, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 30.04.1980 zuletzt geändert am 20.03.1999
a)
20.04.2005
Wendt

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.07.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.04.2005.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Katzer, Klaus, Tischler, Münster
Nicht mehr
Vorstand:
Hoffmann, Klaus-Peter, Dipl.-Sozialpädagoge, Münster
1. Vorsitzender:
Neumann, Ulrich, Münster, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Straub, Karl, Steinfurt, *XX.XX.XXXX
a)
02.08.2010
Gerstgarbe
3a)
Gehörlosenverein Münster von 1913 e.V.
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der
Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit beschränkt,
als er zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu
allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines
Kredits von mehr als 1.000,00 EUR die Zustimmung des
erweiterten Vorstands bedarf.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz des Vereins) und § 12 (Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des
Vereins und der Vertretungsregelung
sowie
die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
20.03.2012
Janke

b)
Beschluss Bl.222 d.A;
mit der Anmeldung eingereichter
Wortlaut der Satzung Bl. 225 -
228 d.A.
4a)
Die Mitgliederversammlung hat am 15.09.2012 die ersatzlose Streichung des § 5
(Verbandsmitgliedschaft) und am 09.03.2013 eine Änderung der Satzung in § 24 Abs. 3
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
10.03.2014
Gerstgarbe

b)
Beschlüsse Bl. 252-256, 258-261
d.A.

mit der Anmeldung eingereichter
Wortlaut der Satzung Bl. 241-
244 d.A.
5b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Neumann, Ulrich, Münster, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Straub, Karl, Steinfurt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Kassierer:
Weikamp, Udo, Telgte, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzende:
Dröge, Gabriele, Münster, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Böhm, Dieter, Münster, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Koppe, Stephan, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
06.10.2016
Gerstgarbe
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 24
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
14.11.2017
Henke

b)
Beschluss Bl. 301-304 d.A.;
Satzung Bl. 307-308 d.A.
7a)
Gehörlosenverein Münster 1913 e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und
dem Kassierer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der
Weise beschränkt, § 26 Abs. 2. S. 2 BGB, dass zum
Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines
Kredits von mehr als 1000,00 EUR die Zustimmung des
erweiterten Vorstndes erforderlich ist.

b)
Nicht mehr
Schriftführer:
Böhm, Dieter, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 jetzt § 5
(Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 jetzt § 6 (Beitrag ), § 12 jetzt § 9
(Vorstand ), § 15 jetzt 12 (Kassenprüfer), § 16 jetzt 13 (Protokollführer ), § 17 (2.
Schriftführer), § 22 jetzt 18 ( Beschlussfassung) und § 23 ( Beurkundung von
Versammlungsbeschlüssen) beschlossen.
a)
04.03.2020
Hartmann

b)
Beschluss Bl. 320-328 d. A.
Satzung Bl. 329-332 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.