Handelsregister · VR 351022

Chronologischer Auszug

Gehörlosenverein "Einigkeit" Schmalkalden 1910 e. V. · Amtsgericht Meiningen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gehörlosenverein "Einigkeit" Schmalkalden 1910 e. V.

b)
Schmalkalden
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2.
Vorsitzenden (Stellvertreter) /1. Schriftführer und dem
Kassierer gemeinsam vertreten.

b)
1. Vorsitzender:
Kallenbach, Marco, Meiningen, *XX.XX.XXXX

2. Vorsitzender (Stellvertreter) /1. Schriftführer:
Hildenbrandt, Danny, Schmalkalden, *XX.XX.XXXX

Kassierer:
Häfner, Peter, Steinbach-Hallenberg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 19.03.1993 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
19.02.2011.
a)
02.12.2014
Hofmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.05.1993.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.10.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz)
und 11 (Auflösung des Vereins und Vermögensverwendung) der Satzung beschlossen.
a)
12.06.2019
Hofmann
3a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender (Stellvertreter) /1. Schriftführer:
Hildenbrandt, Danny, Schmalkalden, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
2. Vorsitzender (Stellvertreter) / Kassierer:
Häfner, Peter, Steinbach-Hallenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2019 hat die Änderung der §§ 7 (Vorstand des
Vereins); 8 (Vorstandssitzungen) und 10 (Datenschutz) der Satzung beschlossen.
a)
17.12.2024
Hofmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.