Handelsregister · VR 4016

Registerinformationen

Gehörlosen Landesskat- und Rommévereinigung NRW`93 e.V. (GLSRV NRW) · Amtsgericht Duisburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gehörlosen Landesskat- und Rommévereinigung NRW`93 e.V. (GLSRV NRW)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Duisburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4016
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
23.06.2023
Abrufstand
09.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Manuela Domnofski

Düsseldorf

Vorstand

Bärbel Brümmel

Köln

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 20.01.2001/19.01.2002/23.03.2002.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2009 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2010 hat die Änderung in § 4 der Satzung (Mitgliedschaften) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2015 hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beiträge) und § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Eintragung) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 09.04.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Bl.21ff d.SB
  • Satzung Blatt 127 - 131 des Sonderbandes
  • Satzung Blatt 156 - 160 des Sonderbandes
  • Satzung Blatt 189-193 des Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.