Handelsregister · VR 470394
Chronologischer Auszug
Gehörgeschädigten Freizeit- und Sport-Club Ortenau 1980 e.V · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gehörgeschädigten Freizeit- und Sportclub Ortenau 1980 e.V b) Offenburg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Jeweils zwei vertreten gemeinsam. b) 1.Vorsitzender: Waldmann, Joachim, Mühlenbach, *XX.XX.XXXX 2.Vorsitzender: Glatt, Sandra, Lahr-Langenwinkel, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Rieble, Bettina, Zimmern, *XX.XX.XXXX Kassierer: Junker, Martin, Zimmern, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.04.1981 zuletzt geändert am 09.10.2010 | a) 27.02.2014 Weirather b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 09.06.1981 |
| 2 | b) Bestellt als Schriftführerin: Blanke, Anita, Lahr, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten (Wohnort) von Amts wegen berichtigt bei Kassierer: Junker, Martin, Fischerbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Rieble, Bettina, Zimmern, *XX.XX.XXXX | a) 31.07.2017 Mertens | ||
| 3 | a) Schreibweise des Namens geändert; nun: Gehörgeschädigten Freizeit- und Sport-Club Ortenau 1980 e.V | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Jeweils zwei vertreten gemeinsam. Zum Erwerb, zum Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 500,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.09.2019 Transier-Lang b) Satzung: AS. 491 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.