Handelsregister · HRB 61234

Chronologischer Auszug

GEHB Gesellschaft für den Erhalt historischer Bauten mbH · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GEHB Gesellschaft für den Erhalt
historischer Bauten mbH

b)
Neustadt an der Weinstraße

c)
Die Unterstützung des Erhaltes historischer
Gebäude u.a. durch Kauf, Sanierung durch
Dritte und Vermarktung sowie
Begutachtung, Betreuung und
Zustandsüberwachung
denkmalgeschützter Gebäude in privatem
oder öffentlichem Eigentum.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Weißenmayer, Martina, Neustadt-Gimmeldingen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2008
a)
02.10.2008
Englert
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Herzogstr. 3, 67435 Neustadt-
Gimmeldingen
a)
11.02.2010
Tschira
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (1 IN
69/18) vom 18.10.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind. Zusätzlich ist eine
Verfügungsbeschränkung in Form eines eingeschränkten
Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die
Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
a)
16.11.2018
Fuchs

b)
Fall 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (1 IN
69/18) vom 24.01.2019 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
28.02.2019
Fuchs

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.