Handelsregister · HRB 61234
Chronologischer Auszug
GEHB Gesellschaft für den Erhalt historischer Bauten mbH · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GEHB Gesellschaft für den Erhalt historischer Bauten mbH b) Neustadt an der Weinstraße c) Die Unterstützung des Erhaltes historischer Gebäude u.a. durch Kauf, Sanierung durch Dritte und Vermarktung sowie Begutachtung, Betreuung und Zustandsüberwachung denkmalgeschützter Gebäude in privatem oder öffentlichem Eigentum. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Weißenmayer, Martina, Neustadt-Gimmeldingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2008 | a) 02.10.2008 Englert | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Herzogstr. 3, 67435 Neustadt- Gimmeldingen | a) 11.02.2010 Tschira | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (1 IN 69/18) vom 18.10.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zusätzlich ist eine Verfügungsbeschränkung in Form eines eingeschränkten Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. | a) 16.11.2018 Fuchs b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (1 IN 69/18) vom 24.01.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 28.02.2019 Fuchs b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.