Handelsregister · VR 1063

Registerinformationen

Geflügelzuchtverein Leidhecken 1967 e. V. · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Geflügelzuchtverein Leidhecken 1967 e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Florstadt-Leidhecken

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1063
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
09.09.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Dana Krieger

Echzell

Vorstand

Jennifer Lutz

Ranstadt

Vorstand

Katharina Leitsch

Florstadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 24.03.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Gemeinnützigkeit) und § 9 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2022 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere § 7 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 21.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 7-13
  • Blatt 15 - 28 Sonderband
  • Blatt 29 - 35 Sonderband
  • bl. 36 ff. Sdb.
  • Anmeldung Blatt 40 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 48 ff. Sonderband
  • Satzung Blatt 66-73 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 76 ff. Sonderband
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
  • Satzung Blatt 92-98 Sonderband
  • Fall 11
  • Satzung Blatt 142 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.