Handelsregister · VR 1007
Chronologischer Auszug
Geflügelzuchtverein Gießen-Wieseck e.V. · Amtsgericht Gießen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Geflügelzuchtverein Gießen-Wieseck b) Gießen-Wieseck | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Feiling, Mirko, Gießen-Wieseck, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Keiner, Klaus, Gießen, *XX.XX.XXXX 1. Schriftführer: Atwood, Jochen, Gießen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 17.01.1976 | a) 14.10.2003 Siebrecht b) Tag der ersten Eintragung: 09.07.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 2 - 6 |
| 2 | a) Name bzgl. Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt; nun: Geflügelzuchtverein Gießen-Wieseck e.V. | a) Berichtigt; nun: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1. Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Feiling, Mirko, Gießen-Wieseck, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Keiner, Klaus, Gießen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Schriftführer: Atwood, Jochen, Gießen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Hofmann, Guido, Gießen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Kaden, Dieter, Gießen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Schriftführer: Günter, Thomas, Gießen, *XX.XX.XXXX | a) 11.02.2009 Unzeitig b) Fall 2 Satzung Blatt 2 - 4 Band I d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.