Handelsregister · VR 5700
Chronologischer Auszug
Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen e.V. · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen e.V. b) Münster | a) Der Verein wird durch den Vorsitzenden vertreten. b) Gewählt als Vorsitzender: Kottsieper, Karl-Frieder, Remscheid, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 04.01.1946, mehrfach geändert/neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) und § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Gebiet) und § 15 (Gerichtsentscheid und Inkrafttreten) und mit ihr die Verlegung des Sitzes des Vereins von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn VR 2003) nach Münster beschlossen. | a) 07.06.2017 Janke b) Satzung Bl. 28-32 |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Kottsieper, Karl-Frieder, Remscheid, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzender: Brinkschulte, Burkhard, Senden, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Organe) und § 8 (Vorstand) beschlossen. Des Weiteren wurde der bisherige § 9 (Hauptausschuss) gestrichen und durch den neuen § 9 (Erweiterter Vorstand) ersetzt. Es wurde außerdem eine Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliederversammlung) und § 15 (Gerichtsentscheid und Inkrafttreten) beschlossen. | a) 31.07.2024 Leve b) Beschluss Bl. 48 ff d.A., 59 ff d.A. vollständiger Wortlaut der Satzung Bl. 52 ff d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.