Handelsregister · VR 5700

Chronologischer Auszug

Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen e.V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen e.V.

b)
Münster
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden vertreten.

b)
Gewählt als
Vorsitzender:
Kottsieper, Karl-Frieder, Remscheid, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 04.01.1946, mehrfach geändert/neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft) und § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz und Gebiet) und § 15 (Gerichtsentscheid und Inkrafttreten) und mit ihr die Verlegung
des Sitzes des Vereins von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn VR 2003) nach Münster
beschlossen.
a)
07.06.2017
Janke

b)
Satzung Bl. 28-32
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Kottsieper, Karl-Frieder, Remscheid, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Brinkschulte, Burkhard, Senden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7
(Organe) und § 8 (Vorstand) beschlossen. Des Weiteren wurde der bisherige § 9
(Hauptausschuss) gestrichen und durch den neuen § 9 (Erweiterter Vorstand) ersetzt. Es
wurde außerdem eine Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliederversammlung) und § 15
(Gerichtsentscheid und Inkrafttreten) beschlossen.
a)
31.07.2024
Leve

b)
Beschluss Bl. 48 ff d.A., 59 ff
d.A.
vollständiger Wortlaut der
Satzung Bl. 52 ff d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.