Die Übernahme der geschäftsführenden Vertretung sowie die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Geflügelhof Ley-Sandbrink GmbH & Co. Kommanditgesellschaft.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch jederzeitigen Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden. Es kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Ley
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24. April 1997
Die Gesellschafterversammlung hat am 13.07.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,88 EUR um EUR 924,12 auf EUR 27.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend sowie weiter in den §§ 4 (Dauer der Gesellschaft, 7 (Rechte und Pflichten des Geschäftsführers), 8 (Gesellschafterversammlung), 9 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), 11 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), 12 (Abfindung eines Gesellschafters), 13 (Liquidation der Gesellschaft), und 14 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.06.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.02.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 Sonderband
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